Je älter man wird, desto wahrscheinlicher wird es auch, dass die Leistungsfähigkeit mancher Sinne irgendwann abnimmt. Neben dem Sehsinn ist es vor allem der Hörsinn, der einem im hohen Alter Probleme machen kann. Die Folgen davon können durchaus gefährlich werden, zum Beispiel wenn man das Hupen eines Autos nicht mehr rechtzeitig hört. Um solchen Szenarien entgegenzuwirken, und um das Gehör von betroffenen Menschen generell wieder aufzubessern, wurden die sogenannten Hörgeräte entwickelt.
Vor Ort oder durch Fernanpassung?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Wege, um ein passendes Hörgerät zu erwerben, welches genau auf die Gegebenheiten des Betroffenen angepasst ist. Entweder man geht dafür zu einem sogenannten „Hörgeräteakustiker (bzw. Hörakustiker)“, oder man lässt sich das Hörgerät von einem Anbieter aus der Distanz per Fernanpassung aussuchen und einstellen. Jede Menge attraktive Angebote für Letzteres gibt es auf www.onlinehoergeraet.de. Bei diesem Anbieter handelt es sich um die weltweite Nummer Eins im Bereich der Fernanpassung von Hörgeräten, der bereits für über 5.000 zufriedene Kunden auf der ganzen Welt gesorgt hat.
Einen Termin beim HNO-Arzt
Sobald man bei sich selbst einen merklichen Hörverlust feststellt, sollte man zunächst einen Termin bei seinem Hals-Nasen-Ohren-Arzt vereinbaren. Dieser führt mit dem betroffenen Patienten auf beiden Ohren einen oder mehrere Hörtests durch, um das Ausmaß des Hörverlusts festzustellen. Sollte der Verlust hoch genug sein, kann der HNO-Arzt ein Rezept für ein Hörgerät ausstellen. Betroffene brauchen dann auch meist gleich zwei Hörgeräte – eins für jedes Ohr.
Die Krankenkasse
Die Kosten für ein Hörgerät werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern die damit verbundenen Dienstleistungen von einem Hörakustiker durchgeführt werden, der auch gleichzeitig ein Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse ist.
Der Hörakustiker-Termin
Nachdem das Thema mit der Krankenkasse geklärt ist, wird ein Termin bei einem Hörakustiker (der auch Vertragspartner ist) ausgemacht. Dabei sollte der Patient das Hörgerät-Rezept nicht vergessen. Im Rahmen des Termins wird nochmal der Hörverlust überprüft, und es werden diverse Gewohnheiten und Wünsche des Patienten besprochen.
Das Probetragen
Danach kann der Patient erste Hörgeräte im Alltag ausprobieren, die zuvor speziell auf seine Ohren angepasst worden sind. Während des Probetragens kann zu jeder Zeit der zuständige Hörakustiker besucht werden, damit dieser noch eventuell nötige Feinabstimmungen vornimmt, wie beispielsweise eine Verbesserung des Tragegefühls.
Zum Schluss
Nach all diesen Schritten ist dann die Zeit gekommen, um sich schlussendlich für ein passendes Modell zu entscheiden. Sobald die Entscheidung gefallen ist, muss der Kunde noch die Gebühr für das Rezept bezahlen. Sollte die Krankenkasse den Kauf des Hörgeräts nicht vollständig übernehmen, so muss man in diesem Moment auch den noch ausstehenden Betrag begleichen. Wer sich noch auf der Suche nach vielversprechenden und preiswerten Angeboten befindet, der ist gut damit beraten, mal einen ausführlichen Blick auf die Hörgeräte von Phonak werfen.