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Alltag

Polnische Pflegekräfte: Wie funktioniert die Pflege zu Hause?

Viele Menschen wünschen sich nichts sehnlicher als ein würdevolles Leben im Alter. Das Wohnen im vertrauten Zuhause ist ein wichtiger Bestandteil des Wunsches. Leider werden die Wünsche oft nicht erhört und das Leben ist nicht so, wie man es sich in jungen Jahren vorgestellt hat. Die Pflege eines Menschen ist ein hochsensibles Thema.

Für Angehörige kann die Vollzeitpflege eines geliebten Menschen zur psychischen und körperlichen Belastung werden. Das Pflegeheim muss dann nicht die einzige Lösung sein. Polnische Pflegekräfte unterstützen pflegebedürftige Personen in ihrem Zuhause und unterstützen im Alltag, wo es notwendig ist. Auf Basis einer richtigen rechtlichen Regelung kann eine Pflegekraft aus Polen eine echte Bereicherung für die ganze Familie sein.

Wie ist die arbeitsrechtliche Regelung?

Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit dürfen ausländische Pflegekräfte in Deutschland ihren Beruf ausüben. Wichtig ist, dass das Herkunftsland ein Mitgliedsstaat der EU ist. Pflegekräfte ohne Examen dürfen in Deutschland die Aufgaben der Grundpflege übernehmen. Dabei handelt es sich um die Versorgung, die auch Angehörige übernehmen. Sollte eine medizinische Versorgung erforderlich sein, dürfen diese Aufgaben nur von einer examinierten Pflegekraft übernommen werden. Für eine Pflegekraft aus dem europäischen Ausland müssen die gesetzlichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Arbeitszeit, Urlaubsregelungen und die Regelungen für den Krankheitsfall müssen dem Arbeitsrecht folgen.

Wie findet man eine gute Pflegekraft?

Es gibt zwei legale Möglichkeiten eine polnische Pflegekraft zu engagieren. Agenturen für Pflegekräfte haben sich auf die Vermittlung von Personal spezialisiert. Die Pflegekräfte sind bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland fest angestellt. Diese Unternehmen arbeiten mit Agenturen zusammen, welche die Vermittlung übernehmen. Für das Arbeitsverhältnis wird sowohl ein Vertrag mit der Agentur sowie mit dem ausländischen Unternehmen abgeschlossen. Der vereinbarte Betrag wird an das ausländische Unternehmen gezahlt. Dieses zahlt den Lohn für die Pflegekraft und die Provision an die Agentur. Vorsicht ist bei schwarzen Schafen in der Branche geboten. In dieser Konstellation wird die Pflegekraft „ausgeliehen“.

Damit der Vorgang rechtssicher ist, benötigt die Pflegekraft eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit. Zusätzlich muss eine ausländische Pflegekraft die Bescheinigung A1 vom ausländischen Sozialversicherungsträger vorweisen können. Die zweite legale Möglichkeit ist, eine Pflegekraft selbst anzustellen. Eine Vermittlung kann über die Agentur für Arbeit erfolgen. Die Auftraggeber legen die Arbeitszeit und die Aufgaben vertraglich fest. Der Lohn wird ebenfalls direkt mit der Pflegekraft ausgehandelt. Ungelernte Pflegekräfte, die als Haushaltshilfe angestellt werden, haben keinen Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns.

Den osteuropäischen Pflegekräften muss mindestens der deutsche Mindestlohn gezahlt werden, wobei viele Kräfte deutlich mehr verdienen. Wichtig ist zudem, dass die Auftraggeber ihre Unterstützung im Haushalt anmelden. Vorsichtig sollten Auftraggeber bei selbstständigen Pflegekräften sein. Der Gesetzgeber definiert Selbstständigkeit als eine Tätigkeit ohne direkte Abhängigkeit und erwartet mehr als einen Auftraggeber für Pflegekräfte. Dies ist durch die enge Haushaltsbindung nicht erfüllt.

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