Die als „eVB“ abgekürzte Versicherungsbestätigung ist der Nachweis darüber, dass ein Fahrzeug bzw. dessen Halter ordnungsgemäß versichert wurde. Seit 2008 sind alle Versicherer dazu verpflichtet, diese Bestätigung an die jeweilige Zulassungsbehörde zu übermitteln oder an den Verbraucher auszuhändigen. Die früher genutzte Doppelkarte wurde damit obsolet. Aber wer braucht eine solche elektronische Versicherungsbestätigung und wie erhält der Kfz-Halter sie?
Verwaltungsvorgänge erfordern die Vorlage der eVB
Wer ein Fahrzeug neu- oder wieder zulassen möchte, muss im Vorfeld eine elektronische Versicherungsbestätigung beantragen. Das gleiche trifft zu, wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter umgemeldet werden soll. Weitere Anlässe führen dazu, dass der Versicherte einen elektronischen Nachweis benötigt:
- Wohnortwechsel (Änderung des Zulassungsbezirks)
- Antrag auf ein Kurzkennzeichen
- Technische Veränderungen am Fahrzeug (mit Eintragung)
Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird die eVB auf direktem Wege per E-Mail oder SMS verschickt. Es dauert nur wenige Momente, bis der Fahrzeughalter darüber verfügen kann. Da es in Deutschland über 94 Versicherungsunternehmen gibt macht es Sinn, die Beantragung direkt über eine zentrale Stelle wie eVB-Nummer.com zu vollziehen.
Gültigkeitsdauer der eVB ist auf zwei Jahre begrenzt
Maximal darf eine eVB für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt werden. Einzelne Versicherer haben hierzu aber gesonderte Regeln, der Zeitraum darf auch unterschritten werden. Üblich sind Schnittwerte zwischen drei und sechs Monaten, nur selten ist die elektronische Versicherungsbestätigung darüber hinaus noch gültig. Wenn die versendete Nummer während dieses Zeitraumes nicht genutzt wurde, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit. Der Inhaber muss die Nummer nicht an die Versicherung zurückschicken.
Wer bekommt die eVB von der Versicherung?
Es gibt viele gute Gründe für einen Versicherungswechsel, und auch dann braucht es die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie wird in diesem Fall nicht an den Fahrzeughalter übermittelt, sondern an die Zulassungsstelle. Dort ist die Bestätigung der alten Versicherung noch verzeichnet, jetzt ist ein Austausch nötig. Das erledigt die neue Versicherung automatisch, sodass sich der Fahrzeughalter um nichts kümmern muss.
Wird die eVB Beispielsweise für die Ummeldung oder Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigt, erfolgt die Übermittlung direkt an den Verbraucher selbst. Dieser muss sie dann mitnehmen und vorlegen. Da eine Fahrt ohne Versicherung verboten ist, ist es wichtig, den Nachweis mitzuführen!
Kein Kennzeichen ohne eVB – vor der Zulassung beachten
Jedes Jahr werden zahlreiche neue Fahrzeuge in Deutschland zugelassen und erhalten dann ein Kennzeichen. Das ist nur möglich, wenn der Versicherungsnachweis zuvor erfolgt ist. Die Zulassungsstelle vergibt kein Kennzeichen, wenn keine Haftpflichtversicherung fürs Fahrzeug vorliegt. Am sinnvollsten ist es also, zunächst die Versicherung abzuschließen, die eVB zu beantragen und dann den Weg zu nehmen, um ein Kennzeichen zu beantragen.
Nicht benötigt wird die eVB übrigens beim TÜV, wenn es darum geht, das Auto frühlingstauglich zu machen und eine neue Plakette zu holen. Hier reicht es aus, wenn der Fahrzeuginhaber seinen Fahrzeugschein im Gepäck hat und ihn bei der Werkstatt vorzeigen kann.
Am Beispiel der eVB sieht man wieder einmal, wie wertvoll die Digitalisierung im täglichen Behördendschungel ist. Anstatt wochenlang auf das Dokument zu warten, wird die elektronische Versicherungsbescheinigung heute ganz einfach digital übertragen.