Kurzzeitpflege beantragen
Dmytro Zinkevych/shutterstock.com
Finanzen

Kurzzeitpflege beantragen: So gelingt es in wenigen Schritten

Die pflegenden Familienmitglieder können nicht immer für den Pflegbedürftigen da sein. Eine Krankheit, die Arbeit oder ein Urlaub können dafür verantwortlich sein. Damit die fachgerechte Betreuung allerdings in dieser Zeit nicht auch eine Pause machen muss, gibt es die Kurzzeitpflege. In diesem Artikel sehen wir uns diese einmal genauer an. Was die Kurzzeitpflege überhaupt ist und wie sich diese beantragen lässt!

Kurzzeitpflege beantragen: Grundlegende Informationen

Viele Pflegebedürftige in Deutschland wohnen im Kreise der eigenen Familie. Dort werden sie in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld von den Angehörigen gepflegt und umsorgt. Dies gilt für Senioren als auch für Kinder mit Behinderung. Das Pflegen eines Pflegebedürftigen verlangt allerdings eine hohe psychische als physische Leistung ab. Zudem müssen sich viele neben der Pflege auch noch um ihrem Job sowie die eigenen Familie kümmern. So kann es durchaus einmal vorkommen, dass durch eine Krankheit, eine Geschäftsreise oder einem Urlaub die Pflege nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.

Damit die Angehörigen kurzzeitig entlastet werden können, wurde die sogenannte Kurzzeitpflege vom Gesetzgeber ins Leben gerufen.

Die Kurzzeitpflege im Detail: Welche Pflegeleistungen sind hier mit einbezogen?

Die Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen darf aufgrund eines verhinderten Angehörigen nicht ins Stocken geraten. Damit diese wie gewohnt weitergeführt werden kann, können Versicherungsnehmer, die normalerweise in familiären Umfeld betreut werden, in einer Pflegeeinrichtung Unterschlupf finden. Dafür muss allerdings ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Es gibt viele Gründe, warum sich für eine kurze Zeit ein vollstationäres Pflegeheim um die Betreuung eines Pflegebedürften kümmern sollte. Welche Gründe dies genau sind ist aber für die Pflegeversicherung irrelevant.

Diese möchte einzig und allein wissen, ob eine Pflege im häuslichen Umfeld gewährleistet kann oder nicht. Die Kurzzeitpflege könnte dann in einem solchen Zeitraum für ganze acht Kalenderwochen pro Jahr, also 56 Tage in Anspruch genommen werden. Der zu pflegende wird dann in einem vollstationären Pflegeheim wie auch im heimischen Umfeld umsorgt. Von den nötigen Hilfestellungen beim Essen über das Anziehen und das Toilette gehen über die Reinigung der Wäsche sowie des Zimmers und so weiter. Sprich alle sozialen und medizinischen Leistungen sind mit abgedeckt.

Weiterreichende Informationen zur Kurzzeitpflege

Wie bereits erwähnt, wurde die Kurzzeitpflege eingerichtet, um einen pflegenden Angehörigen entlasten zu können. Ebenso ist klar, dass der Pflegeversicherung egal ist, welcher genaue Grund hinter der Pflegepause steckt. Dieser nimmt keinen Einfluss auf die Bewilligung der Versicherung. Dennoch gibt es noch ein paar Dinge zu beachten, da beim Pflegestärkungsgesetz (PSG 2) ein paar Änderungen in Kraft getreten sind.

pflegerin für rentner
YAKOBCHUK VIACHESLAV/shutterstock.com

Wer übernimmt die Kosten?

Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen begrenzten Teil der Kosten für die Kurzzeitpflege. Es gibt also eine Begrenzung des Anspruchs auf maximal acht Kalenderwochen sowie eine auf den Maximalbetrag der übernommen wird. Insgesamt können 1612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Sobald der zeitliche als auch der finanzielle Rahmen ausgeschöpft wurde, so erlischt der Anspruch auf das restliche, noch laufende Jahr. Das Geld wird wie eben beschreiben für die sozialen und medizinischen Zwecke verwendet. Allerdings müssen die Verpflegung als auch die Unterkunft vom Pflegebedürftigen beziehungsweise von den Angehörigen getragen werden.

WICHTIG: Diese Kosten werden allerdings nur übernommen, wenn die Pflegeeinrichtung gewählt wird, die die Pflegekasse vorgibt!

Gibt es anderweitige Kosten oder Kürzungen?

Während der laufenden Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld nicht im vollen Umfang ausbezahlt. Es wird lediglich etwa 50 % auch währende dieser weiter ausbezahlt. Sollte die Kurzzeitpflege aus irgendeinem Grund verlängert werden müssen, so gibt es die Option, die Verhinderungspflege noch mit zu kombinieren. Auch diese wurde für heimisch pflegende Angehörige eingerichtet, um diese in schwierigen Zeiten wie beispielsweise einer Krankheit entlasten zu können. Voraussetzung bei dieser Fusion ist allerdings, dass die Verhinderungspflege im Kalenderjahr noch nicht ausgeschöpft wurde.

Kurzzeitpflege beantragen: Wer hat Anspruch?

Generell haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf diese Leistung. Allerdings gilt dies nur für die Grade 2 bis 5. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 0 und 1 haben also keinen Anspruch. Trotzdem können auch sie die Kurzzeitpflege mit dem sogenannten Entlastungsbetrag finanzieren. Dieser beträgt 125 Euro im Monat. Die Anträge für die Kurzzeitpflege werden direkt an die Pflegekasse geleitet. Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen als auch Seniorenverbände helfen außerdem bei den Formalitäten.

TIPP: Wenn aus unvorhersehbaren Gründen wie es bei einer plötzlichen Erkrankung der Pflegeperson der Fall sein kann, die Pflege nicht mehr geleistet werden kann, dann lassen sich die Kosten für mit diesem Antrag auch im Nachhinein erstatten.

Wer und wann kann und sollte ein Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden?

Ein Antrag auf Kurzzeitpflege kann in den unterschiedlichsten Situationen bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Pflegebedürftige haben beispielsweise den Anspruch, wenn sie für einige Tage mehr Pflege benötigen als sie im häuslichen Umfeld gewährleistet werden kann. Dies kann beispielsweise nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein. Ebenso auch, wenn sich der gesundheitliche Zustand rapide verschlechtert. Für diese Leistung in dieser Situation ist oftmals noch nicht einmal ein Pflegegrad vonnöten. Neben dem Pflegebedürftigen selbst hat auch der pflegende Angehörige das Recht darauf, die Kurzzeitpflege zu beantragen.

Beispielsweise wenn ein Urlaub ansteht, eine Reha absolviert werden muss oder eine Geschäftsreise getätigt werden muss. Voraussetzung ist hier aber, der der pflegende Angehörige den zu Pflegenden bereits seit mind. 6 Monaten pflegt! Mit der Kurzzeitpflege kann sich der Angehörige dann vollkommen auf die jeweilige Sache konzentrieren und hat für eine kurze Zeit eine Auszeit von der Pflege. Ebenso kann ein Antrag auf Kurzzeitpflege zur Überbrückung genutzt werden. Wenn beispielsweise ein passender Pflegeheimplatz gesucht wird oder eine die eigene beziehungsweise neue Wohnung alten- oder behindertengerecht umgebaut wird.

Ähnliche Beiträge

Rente und Mieteinnahmen: Das muss versteuert werden

Barbara Meisinger

Der Immobilien-Teilverkauf: Die flexible Lösung für die finanzielle Selbstbestimmtheit im Alter

Barbara Meisinger

Saphirringe vom Onlinejuwelier: Warum Saphirringe aus dem Internet oft preiswerter sind

Barbara Meisinger