Rentner sind steuerpflichtig, ihre Einkünfte und Kapitalerträge müssen sie dem Finanzamt angeben. Die NV-Bescheinigung entlastet Senioren von der Bürokratie bei der Erstellung einer Steuererklärung und der Abgeltungsteuer. Die Bescheinigung nützt Rentnern mit geringfügigem Ruhestandseinkommen, die jedoch über ein ansehnliches Vermögen verfügen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist beim örtlichen Finanzamt zu beantragen und befristet gültig. Sie bescheinigt Ruheständlern, dass sie voraussichtlich keine Steuern zahlen müssen und daher nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Dokument bezieht sich auf Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Geldanlagen. Für die Besteuerung der Kapitaleinkünfte ist nicht deren Höhe, sondern das Gesamteinkommen pro Jahr entscheidend, wenn eine NV-Bescheinigung beantragt wird.
Mit dem Formular können Rentner Abgeltungsteuer sparen und müssen sich diese nicht über die Steuererklärung erstatten lassen. Die Abgeltungsteuer wird auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und sonstige Erträge von Geldanlagen erhoben und beträgt einheitlich 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und Kirchensteuer.
Wann lohnt sich die Beantragung?
Eine NV-Bescheinigung zahlt sich aus, wenn aufgrund hoher Zinsen und/ oder eines beträchtlichen Vermögens der Sparer-Pauschbetrag überschritten wird. Wer Erlöse aus Kapitalanlagen bezieht, die unter 801 Euro für alleinstehende bzw. 1.602 Euro für verheiratete Rentenempfänger liegen, braucht keine Bescheinigung. Erträge, für die der Sparer-Pauschbetrag ausreichend ist, werden von der Einkommensteuer mittels Freistellungsauftrag befreit und können steuerfrei vereinnahmt werden. Anlegern, die bei ihrer Bank einen ausreichenden Freistellungsauftrag abgegeben haben, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.
Die gleiche Wirksamkeit entfaltet die NV-Bescheinigung. In Niedrigzinsphasen ist eine NV-Bescheinigung oftmals nicht notwendig und ein Freistellungsauftrag ausreichend, da die Zinsen sowieso unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.
Wie sind die Einnahmen zu berücksichtigen?
Die Freistellung der Einkünfte geht vom steuerfreien Existenzminimum aus, das jährlich neu entsprechend der Lebenshaltungskosten vom Gesetzgeber festgelegt wird. Es beträgt 2019 für eine Person 9.168 Euro. Dazu werden der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro addiert, berücksichtigt werden außerdem außergewöhnliche Belastungen. Liegt die zu versteuernde Rente unter diesem berechneten Betrag, erhält der Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Zu beachten ist, dass erst ab 2040 die Ruhestandsgelder zu 100 Prozent zu versteuern sind.
Neben der gesetzlichen Rente unterliegen betriebliche oder private Renten der Einkommensteuer, auch Mieteinnahmen fallen darunter. In welcher Höhe die gesetzliche Rente zu versteuern ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2019 sein aktives Arbeitsleben beendet, muss lebenslang 78 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Rentenerhöhungen sind jedoch vollständig steuerpflichtig. Bei privaten Renten muss nur der Ertragsanteil versteuert werden, dessen Höhe vom Lebensalter des Rentners beim erstmaligen Bezug abhängt.
Bezieht ein Ehepaar beispielsweise ab 2019 insgesamt 1.800 Euro Rente monatlich, dann müssen im Jahr 16.848 Euro der Besteuerung unterworfen werden, dies entspricht 78 Prozent. Dann können die Ehepartner zum Beispiel 2.000 Euro Zinseinnahmen steuerfrei erhalten, weil sie mit 18.848 Euro noch unter dem Freibetrag von 20.010 Euro liegen. Dieser ergibt sich aus 18.336 Euro Grundfreibetrag, 1.602 Euro Sparer-Pauschbetrag und 72 Euro Sonderausgabenpauschale. Die Vorteile können sie jedoch nur ausschöpfen, wenn sie sich eine NV-Bescheinigung holen.
Wer kann eine NV-Bescheinigung beantragen?
Jeder, der vermutet oder weiß, dass er unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag für die Besteuerung bleiben wird, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung anfordern. Auch Kinder, Studenten, nicht erwerbstätige Personen oder Geringverdiener sind dazu berechtigt, sofern sie über keine relevanten steuerpflichtigen Einkünfte verfügen.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Wie ist diese anzufordern?
Damit sie keine Angaben vergessen, müssen Rentenempfänger das Formular NV 1 A für den Antrag nutzen, der amtliche Vordruck ist zwingend zu verwenden. Formulare können beim zuständigen Finanzamt abgeholt oder über die Seite des Bundesfinanzministeriums ausgedruckt und an das Finanzamt weitergeleitet werden. Teilweise verfügen auch Banken oder Finanzberater über die behördlichen Vordrucke. Folgende Angaben sind zur Beantragung notwendig:
- persönliche Daten,
- Steueridentifikationsnummer,
- bisherige steuerliche Veranlagung,
- Auflistung und Höhe aller steuerpflichtigen Einnahmen und
- Anzahl der erforderlichen Bescheinigungen.
Wo ist das Dokument einzureichen?
Der Rentner hat die Bescheinigung des Finanzamtes allen Kreditinstituten zu übergeben, bei denen er Konten mit Ertragseinnahmen führt, dies muss stets im Original erfolgen. Daher ist darauf zu achten, dass er im Voraus die richtige Zahl an Exemplaren auf dem Beantragungsvordruck vermerkt, Finanzämter stellen die gewünschte Anzahl bereit. Nicht nur Banken schütten Kapitalerträge aus, auch Bausparkassen, Versicherungs- oder Fondsgesellschaften benötigen einen Vordruck der NV-Bescheinigung. Damit müssen Rentner ihre Freistellungsaufträge nicht mehr überwachen und häufig ändern, um sie den tatsächlichen Erlösen anzupassen. Das lohnt sich für Senioren mit mehreren Bankverbindungen.
Wie lange gilt die NV-Bescheinigung?
Generell ist die Bescheinigung bis zu drei Jahre nach Ausstellung gültig und muss danach neu beantragt werden. Das Dokument wird bis auf Widerruf ausgestellt. Ruheständler, deren Einkünfte sich erhöhen, sind verpflichtet, die NV-Bescheinigung an ihr Finanzamt zurückzugeben, falls sie ein Einkommen über dem Grundfreibetrag realisieren. Ebenso kann das Finanzamt die Bescheinigung zurückfordern, was sich auf die Formulare aller Banken erstreckt. Wichtig ist demzufolge die Übersicht, welchen Geldhäusern eine NV-Bescheinigung eingereicht wurde.
Was ist noch zu beachten?
Beantragung und Bearbeitung von NV-Bescheinigungen sind kostenfrei. Rentner sollten das Dokument rechtzeitig beantragen, damit sie nicht auf die Kulanz von Kreditinstituten angewiesen sind, die Abgeltungsteuer zurückerstatten können, weil die Bescheinigung rückwirkend für das Kalenderjahr gilt. Rechtzeitig heißt, bevor Kapitalerträge ausgezahlt werden bzw. vor Ende des Kalenderjahrs, in dem die Bescheinigung ausläuft.
Nichtveranlagungsbescheinigung: Das Fazit
Rentenempfänger, die mit ihren Einkünften unter dem steuerfreien Existenzminimum bleiben und Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags einnehmen, können sich das Leben erleichtern, indem sie eine NV-Bescheinigung beantragen. Dadurch zahlen Sie keine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge. Sie brauchen zudem keine Einkommensteuererklärung einzureichen und ersparen sich viel Aufwand. Von dieser Regelung können sie drei Jahre profitieren, sofern sich an ihren Einkommensverhältnissen nichts ändert.
Danach sind sämtlichen Geldinstituten erneut Originale der NV-Bescheinigung zu übermitteln. Überschreiten die Einnahmen jedoch den steuerlichen Grundfreibetrag, müssen die Bescheinigungen umgehend an das zuständige Finanzamt übergeben werden.