Rente und Mieteinnahmen
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Finanzen

Rente und Mieteinnahmen: Das muss versteuert werden

Es treten immer wieder Fälle ein, in denen Rentner Mieteinnahmen erlangen. Mit diesen Einnahmen versuchen sie, ihre finanzielle Situation aufzubessern. Allerdings kann es dazu kommen, dass die Mieteinnahmen von Rentnern versteuert werden müssen. Doch wann ist dies der Fall? In diesem Beitrag erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Rente und Mieteinnahmen. Anschließend werden Sie ein breiteres Wissen darüber aufweisen können, wann Mieteinnahmen steuerfrei sind und wann nicht.

Rente und Mieteinnahmen: Was ist im Bezug auf das deutsche Rentensystem zu versteuern?

Grundsätzlich gilt, dass im deutschen Rentensystem alle Bezüge zu versteuern sind, welche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Meist ist es jedoch so, dass sich der steuerpflichtige Teil verringert, wenn man in die Altersrente eintritt. Jeder, der bereits mit 60 Jahren in die Rente eintritt, erhält eine Steuerminderung. Es müssen ab dato nur noch 22 Prozent bezahlt werden. Jeder, der mit 65 Jahren in die Rente eintritt, erhält ebenso eine Steuerminderung und muss ab sofort nur noch 18 Prozent entrichten. Nun ist es jedoch so, dass sich viele Rentner in ihrem Berufsleben ein Vermögen anschaffen, aus welchem sie auch noch in der Rente profitieren.

Häufig sind dies Immobilen, welche vermietet werden. Durch die Vermietung entstehen Einnahmen, welche sich steuerlich erkenntlich machen können. Sie müssen in der Geltendmachung und Abschreibung von Betriebs-, Finanzierungs- und Instandhaltungskosten als Werbekosten sowie der Herstell- und Anschaffungskosten berücksichtigt werden.

Folgendes Beispiel soll Ihnen das Szenario näherbringen:

Wir nehmen an, dass die Mieteinnahme des Rentners 4.800 Euro beträgt. Von dieser Summe entfallen 4.000 Euro auf Betriebs- und Instandsetzungskosten und stellen somit einen Aufwand dar. Aufgrund dessen können sie als Werbekosten steuerlich geltend gemacht werden. Somit bleibt als reine Mieteinnahme nur die Differenz bestehen. Dies wären 800 Euro. Diese Summe wäre anschließend für das Finanzamt und die steuerliche Belastung relevant.

Welche Freibeträge gibt es, wenn Rentner Einkünfte erzielen?

Bei Freibeträgen handelt es sich um Grenzen, welche festgesetzt sind. Erst wenn diese Grenzen durch finanzielle Einnahmen überschritten wurden, führen sie zu einer steuerlichen Veranlagung. Die Freibeträge im Bezug auf die Renteneinkünfte sind aufgrund dessen wichtig, da die Rente andernfalls, irrelevant welche Höhe sie aufweist, steuerlich belastet werden würde. Dieses Szenario wäre für jeden Rentner sozial gesehen sehr ungerecht. Die Freibeträge können so eine finanzielle Gleichstellung der Rentner bewirken, damit kann die Altersabsicherung sowie der Lebensunterhalt geschützt werden.

Das Alterseinkünftegesetz im Bezug auf die Mieteinnahmen

Das neue Steuerrecht bewirkt, dass Rentner, welche Nebeneinkünfte erzielen, zum Beispiel Mieteinnahmen, nach neuen Richtlinien besteuert werden. Diese ergeben sich aus dem Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz. Die neue Besteuerung wurde im Jahre 2005 eingeführt. Seit dato betrifft sie die Altersbezüge, die Rentenbeiträge und die Renten. Es gibt sogar Fälle, in denen Rentner seit dem Jahre 2005 steuerlich veranlagt werden. Diese steuerliche Veranlagung ist von den steuermindernden Abzugsbeiträgen sowie den erzielten Einkünften abhängig.

Leider sind insbesondere diese Rentner, welche Nebeneinkünfte aus Verpachtungen oder Vermietungen erzielen, seitdem Jahre 2005 dazu verpflichtet, eine Steuer zu bezahlen.

Welche Rentner müssen Steuern zahlen?

Meist werden diese Rentner zur Bezahlung einer Steuer herangezogen, welche Nebeneinkünfte erzielen. Die Begründung, wieso eine Steuer entrichtet werden muss, ist meist darin zu finden, dass die Grenze des Freibetrags deutlich überschritten wird. Es sind keine allgemeingültigen Informationen möglich. Da sich der Freibetrag für Nebeneinkünfte jedoch stets weiter vermindert, kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft große Veränderungen, bezogen auf die Steuerlast von Rentnern, anstehen werden. Im Jahre 2005 waren bereits ungefähr 1,2 Millionen Rentner betroffen.

mieteinnahmen versteuern
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Sie mussten aufgrund von Mieteinnahmen und den damit verbundenen Nebeneinkünften Steuern bezahlen. Im Allgemeinen gilt, dass ein Rentner, welcher 2005 in Rente gegangen ist, 50 Prozent seiner Einnahmen versteuern musste. Es kann prognostiziert werden, dass sich die Höhe dieses Prozentsatzes pro Jahr um zwei Prozent erhöhen wird und dies bis zum Jahre 2020. Ab dem Jahr 2020 sollte sich der Prozentsatz dann jährlich, bis zum Jahre 2040, um ein Prozent erhöhen. Seit dem Jahre 2009 müssen Rentner ihre Nebeneinkünfte mit 60 Prozent versteuern.

Weitere Zusatzeinkünfte

Damit aber nicht genug, denn Rentner müssen nicht nur für ihre Mieteinnahmen Steuern entrichten, sie müssen dies auch für alle anderen Zusatzeinkünfte tun. Aufgrund dessen sind nicht nur Rentner betroffen, welche Mieteinnahmen erzielen, sondern auch all jene, welche Einkünfte aus Betriebs- oder Zweitrenten erhalten, einer unselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder steuerpflichtige Kapitalerträge nutzen. Sollte einer dieser Fälle eintreffen, wird der Rentner mit einem steuerlichen Betrag voll belastet.

Rente und Mieteinnahmen: Der Altersentlastungsbetrag

Im Zuge der neuen Rentenbesteuerung trifft man immer wieder auf den sogenannten Altersentlastungsbeitrag. Der Beitrag ist davon abhängig, wann das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Er vermindert die Steuer bei Mieteinkünften. Rentner müssen in ihrer Steuererklärung strikte Angaben über den Erhalt von Einkünften aus Verpachtungen oder Vermietungen tätigen. Der Altersentlastungsbetrag hilft all jenen Rentner, welche vor dem 2. Januar 1941 das Licht der Welt erblickten. Der Altersentlastungsbetrag wirft auf, dass Einkünfte zu 40 Prozent steuerfrei sind.

Die Höchstgrenze ist allerdings bei 1900 Euro zu finden. Dies bedeutet, dass der Altersentlastungsbetrag maximal 1900 Euro betragen kann. Es muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, wenn die Einkünfte nach dem Abzug dieses Betrags noch höher sind als 7.664 Euro. Dieser Geldbetrag stellt die Höchstgrenze eines alleinstehenden Rentners dar. Wenn es sich um ein Ehepaar handelt, erhöht sich der Betrag auf 15.329 Euro.

Sind Mieteinnahmen ein Zuverdienst?

Mieteinnahmen werden grundsätzlich nicht als Zuverdienst gezählt. Dies resultiert daraus, da der Begriff Zuverdienst lediglich Einkünfte aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit bezeichnet. Aufgrund dessen stellen Mieteinnahmen keinen Zuverdienst dar.

Fazit

Zusammenfassend kann somit geschlussfolgert werden, dass es für Rentner sehr wichtig ist, sich sehr genau über die Regelungen im Bezug auf die Entrichtung von Steuern zu informieren. Denn nur so kann einer hohen Steuerbelastung oder einer ungewollten Steuerhinterziehung entgegen gewirkt werden.

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